Laut §8a des SGB VIII sind wir alle, die wir mit Kindern arbeiten, dazu verpflichtet, beim Anlass zur Sorge was das Wohl eines Kindes angeht, das zuständige Jugendamt zu informieren. Was genau eine Kindeswohlgefährdung darstellt und wie man dann vorzugehen hat, wird häufig nicht ausreichend gelehrt oder darüber informiert und so soll dieser Vortrag diese Lücke füllen. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter in element-i Häusern und Schulen soll dazu befähigt werden, die entsprechenden Anzeichen zu erkennen und Schritte einzuleiten. Dabei sind Ihre Fragen oder auch Fallbeispiele aus der Praxis herzlich willkommen.