Nachqualifizierung

von Fachkräften nach § 7 Abs. 2 Ziffer 10 KiTaG

Erzieherin und Kind spielen

Durch die Erweiterung des Fachkräftekatalogs Baden-Württemberg haben Träger von Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit, Personen mit weiteren beruflichen Qualifikationen als die klassischen Erzieherberufe einzustellen und somit multiprofessionelle Teams zu bilden. Hierfür müssen sie die Nachqualifizierung nach § 7 Abs. 2 KiTaG mit 25 Tagen absolvieren.

Laut erweitertem Fachkräftekatalog §7 Abs. 2, Ziffer 10 können Personen mit folgenden Berufsabschlüssen mit der Nachqualifizierung als Fachkraft in Kindertageseinrichtungen gelten:

  • Physiotherapeut:in, Krankengymnast:in, Ergotherapeut:in, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut:in, Logopäd:in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in, Hebammen, Entbindungspfleger:in, Haus- und Familienpfleger:in sowie Dorfhelfer:in
  • Fachlehrer:in für musisch-technische Fächer

Personen, die die erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen oder Grund- und Hauptschulen oder für das Lehramt an Sonderschulen erfolgreich bestanden haben.

Der Einstieg in die Nachqualifizierung ist jederzeit möglich. Eventuell verlagert sich das Einstiegsseminar (siehe Plan unten) dadurch in den Zertifizierungs-Verlauf, was bei entsprechenden technischen Kenntnissen einem flexiblen Einstieg nicht entgegen spricht.

Für Teilnehmende mit wenig Erfahrung im selbstgesteuerten Lernen besteht die Möglichkeit auf freiwilliger Basis hierzu ein Seminar zu besuchen.

Die Unterrichtseinheiten sind als Module zum eigenständigen Lernen vorbereitet und werden über Teams-Education zur Verfügung gestellt. Dadurch entsteht für die Teilnehmenden eine hohe Flexibilität in der Gestaltung des eigenen Lernweges in Zeit und Raum. Es handelt sich methodisch um eine Mischung aus Texten zur Bearbeitung, Videos oder Audios zur Reflexion und Fragestellungen aus dem pädagogischen Alltag zur Weiterentwicklung, de digital erstellt und eingereicht werden. Innerhalb von max. 4 Wochen erhält jeder Teilnehmende eine individualisierte Rückmeldung zu jedem abgegebenen Modul. Die Module sind in der unten stehenden Auflistung zu sehen und können in beliebiger Reihenfolge bearbeitet werden. Die Inhalte orientieren sich an den Vorgaben des Kultursministeriums Baden-Württemberg und basieren auf dem jeweils aktuellen Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in baden-württembergischen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.

Die gelernten und bearbeiteten Inhalte sollen zur Verstätigung und eigenen Weiterentwicklung  regelmäßig reflektiert werden. Hierfür nehmen die Teilnehmenden an mind. 5 Reflexionsrunden teil, die monatlich angeboten werden. Ziel hierbei ist es in den Austausch mit anderen Lernenden zu kommen und das erarbeitete Wissen mit dem eigenen Denken und Handeln in Zusammenhang zu bringen.

Beachte auch den Verlaufsplan (pdf).

Den Abschluss bildet das Abschlusskolloquium, das besucht werden kann, sobald alle Module eingereicht und die erforderliche Zahl an Reflexionsrunden besucht wurden. Das Abschlusskolloquium findet online statt. Die Teilnehmenden erarbeiten sich individuell ein selbstgewähltes Thema. Sie erstellen daraus eine Präsentation (Format offen) von 20 Minuten mit anschließender Diskussion mit den weiteren Teilnehmenden zu einer selbstgewählten Fragestellung im Zeitrahmen von 10 Minuten. Im Anschluss erhält jeder Teilnehmende individuell eine Rückmeldung der Dozenten.

Nach erfolgreichem Abschlusskolloquium erhalten die Teilnehmenden das Zertifikat zur Absolvierung der Nachqualifizierung zugeschickt.

Alle Bausteine zusammen entsprechen einem Umfang von 25 Fortbildungstagen mit 10 UE pro Tag (250UEs).

Es entfällt eine Kursgebühr von 1.565 Euro.

Wir sind AZAV-zertifiziert. Die Abrechnung mit Bildungsgutscheinen etc. ist möglich.

Die Anmeldung erfolgt per Mail an akademie@fdfp.de. Bitte fügen Sie uns in Ihrer Mail folgendes mit an:

  1. Kontaktdaten
    • Anschrift, Telefonnummer, E-Mail
  2. Rechnungsadresse (falls abweichend von den Kontaktdaten)
    • Für die Rechnungsstellung der Nachqualifizierung
  3. Abschlusszeugnis der Berufsqualifikation nach § 7 KiTaG BW
    • Nachweis der berufsqualifizierenden Ausbildung, die zur Nachqualifizierung berechtigt

Anmeldung zur Nachqualifizierung

Liebe Interessenten der Nachqualifizierung,

eine Anmeldung zu den einzelnen Bausteine ist erst nach Vertragserstellung zulässig. Bitte kontaktieren Sie uns hierfür über: akademie@fdfp.de

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